Wer investiert, klärt jedes Jahr drei Fragen: Was wird überhaupt besteuert, wie viel ist es und muss eine Steuererklärung abgegeben werden? Die Antwort ist bei Aktien eine andere als bei Kryptowährungen und bei Dividenden eine andere als beim Verkauf. Wir haben das Einkommensteuergesetz, das Krankenversicherungsgesetz, die Doppelbesteuerungsabkommen und die Antworten der Finanzverwaltung durchgearbeitet und lassen bei jeder Aussage den Wortlaut stehen, auf dem sie beruht. Am Ende finden Sie Tipps, wie Sie die Steuer legal senken.
Das Gesetz kennt das Wort „Investor“ nicht. Es teilt die Einkünfte danach ein, wie sie entstanden sind. Der Gewinn aus dem Verkauf von Aktien, ETFs, Optionen, Derivaten und auch Kryptowährungen gehört zu den sonstigen Einkünften nach § 8. Zinsen, Erträge aus Wertpapieren und das Geld aus der Rückgabe von Anteilscheinen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 7 mit einem Satz von 19 %. Dividenden haben ihre eigene gesonderte Bemessungsgrundlage mit einem Satz von 7 %.
Der Unterschied liegt darin, wozu der Gewinn hinzugerechnet wird. Die sonstigen Einkünfte nach § 8 werden zum Arbeitslohn hinzugerechnet und gemeinsam mit ihm besteuert: 19 % bis zu einer Bemessungsgrundlage von 43 983,32 €, danach 25 %, 30 % und ab 75 010,32 € 35 %. Wer ein hohes Gehalt hat, versteuert den Gewinn aus einem kurzfristigen Geschäft mit einem höheren Satz als jemand mit niedrigem Einkommen. Die Einkünfte nach § 7 und die Dividenden werden nicht zum Arbeitslohn hinzugerechnet, sie haben ihren eigenen festen Satz.
Die zweite Ebene, die gern vergessen wird, sind die Krankenversicherungsbeiträge. Aus der Bemessungsgrundlage der sonstigen Einkünfte nach § 8 und aus ausgewählten Einkünften nach § 7 wird die Krankenversicherung gezahlt. In den Jahren 2026 und 2027 beträgt der Satz 16 %, im Jahr 2025 waren es 15 %. Beiträge werden weder aus von der Steuer befreiten Einkünften noch aus im Abzugsweg besteuerten Einkünften noch aus Dividenden aus Gewinnen ab dem Jahr 2017 gezahlt. Festgesetzt werden sie von der Krankenkasse im Jahresausgleich in demselben Jahr, in dem Sie die Steuererklärung abgeben, bis zum 30. September; beim Gewinn aus dem Jahr 2026 also im Jahr 2027.
| Einkünfte | Steuer | Krankenversicherungsbeiträge | Wo es angegeben wird |
|---|---|---|---|
| Verkauf von Aktien und ETFs von einem geregelten Markt nach mehr als einem Jahr | 0 % | 0 % | wird in der Steuererklärung nicht angegeben |
| Verkauf von Aktien und ETFs innerhalb eines Jahres | 19 bis 35 % vom Gewinn über 500 € | 16 % | Steuererklärung Typ B, § 8 |
| Optionen, CFDs, Futures und andere Derivate | 19 bis 35 % (500 € nur bei Optionen, ohne Haltefrist) | 16 % | Steuererklärung Typ B, § 8 |
| Kryptowährungen, einschließlich des Tauschs gegen eine andere Kryptowährung | 19 bis 35 % vom gesamten Gewinn | 16 % | Steuererklärung Typ B, § 8 |
| Dividenden von einer slowakischen Gesellschaft | 7 % im Abzugsweg (beim Gewinn für das Jahr 2024 10 %) | 0 % | wird in der Steuererklärung nicht angegeben |
| Dividenden aus dem Ausland | 7 % (35 % aus einem nicht kooperierenden Staat), die ausländische Steuer wird angerechnet | 0 % | Steuererklärung Typ B, Anlage Nr. 2 |
| Ausschüttungen aus ausschüttenden ETFs | 19 % (Auslegung der Finanzverwaltung) | 0 % | Steuererklärung Typ B, § 7 |
| Rückgabe von Anteilscheinen: slowakischer Fonds / ausländischer Fonds | 19 % im Abzugsweg / 19 % in der Steuererklärung | 0 % | wird nicht angegeben / Steuererklärung Typ B, § 7 |
| Erträge aus Staatsanleihen | 13 % | 0 % | Steuererklärung Typ B, § 51ea |
| Staatsanleihen für Bürger (besondere Emission nach § 19a des Anleihegesetzes) | 0 % | 0 % | wird in der Steuererklärung nicht angegeben |
Das ist die wichtigste Regel für jeden, der langfristig investiert. Die Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren, die zum Handel an einem geregelten Markt oder an einem gleichartigen ausländischen geregelten Markt zugelassen sind, sind von der Steuer befreit, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist und zugleich mehr als ein Jahr seit der Zulassung des Wertpapiers zum Markt vergangen ist. Die Finanzverwaltung leitet daraus drei Bedingungen ab: Das Wertpapier ist an einem geregelten Markt, Sie haben es länger als ein Jahr besessen und es war nicht in Ihrem Betriebsvermögen.
Das Wort „übersteigt“ bedeutet, dass das Jahr wirklich ablaufen muss. Wer im März kauft und im Juni verkauft, versteuert. Sicher ist es, frühestens am Tag nach dem Jahrestag des Kaufs zu verkaufen. Achten Sie auf frisch eingeführte Titel: Wenn eine Aktie oder ein ETF erst vor ein paar Monaten an die Börse zugelassen wurde, gilt die Befreiung nicht, auch wenn Sie sie jahrelang besessen hätten.
Was ein geregelter Markt ist. Das Gesetz verweist auf die Definition im Gesetz über die Wertpapierbörse; in der Europäischen Union sind die geregelten Märkte im ESMA-Register eingetragen, dazu gehören Xetra, Euronext und auch die Börse in Bratislava. Die amerikanischen Börsen NYSE und Nasdaq nennt das Gesetz nicht namentlich, sie werden als „gleichartiger ausländischer geregelter Markt“ beurteilt. Nicht jeder Ort, an dem gehandelt wird, ist ein geregelter Markt im Sinne des Gesetzes; bei kleineren Märkten und bei Produkten auf Kryptowährungen prüfen Sie das, bevor Sie sich auf die Befreiung verlassen.
Ein ETF ist ein an der Börse gehandeltes Wertpapier, deshalb gilt für einen ETF an einem geregelten Markt dieselbe Jahresfrist wie für Aktien. Im Jahr 2021 hat die Finanzverwaltung eine Stellungnahme veröffentlicht, dass manche ETFs die Bedingungen nicht erfüllen; nach Kritik hat sie sie zurückgezogen und das Finanzministerium hat erklärt, dass die Art der Besteuerung von ETFs erhalten bleibt. Das Gesetz hat sich seitdem in diesem Punkt nicht geändert.
Befreite Einkünfte stehen völlig außerhalb der Steuer. In die Steuererklärung kommen sie nicht und Krankenversicherungsbeiträge werden davon ebenfalls nicht gezahlt. Wer nur Arbeitslohn und Verkäufe nach einem Jahr hat, muss wegen der Investitionen keine Steuererklärung abgeben.
Wer früher als nach einem Jahr verkauft, versteuert den Gewinn, nicht die gesamten Einnahmen. Bemessungsgrundlage sind die Verkaufserlöse gemindert um die nachweisbaren Ausgaben. Ausgabe sind der gezahlte Kaufpreis, die Gebühren an den Broker beim Kauf und beim Verkauf und bei geerbten oder geschenkten Papieren ihr Preis zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Gewinne und Verluste aus Verkäufen eines Jahres werden zusammengerechnet. Wenn Sie eine Aktie mit Gewinn und eine andere mit Verlust verkauft haben, geht erst die sich ergebende Differenz in die Bemessungsgrundlage ein. Ein Gesamtverlust des Jahres wird jedoch nirgendwohin vorgetragen; er mindert weder den Arbeitslohn noch den Gewinn des nächsten Jahres. Und ein Verlust aus Papieren, die länger als ein Jahr gehalten wurden, lässt sich überhaupt nicht nutzen, weil ihr Verkauf außerhalb der Steuer steht.
Dann kommt die Befreiung von 500 €. Wenn die Summe der Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Optionen und Anteilen an einer s. r. o. nach Abzug der Ausgaben bis 500 € beträgt, ist sie befreit; über 500 € wird nur die Differenz besteuert. Diese 500 € teilen Sie sich mit der Vermietung und mit gelegentlichen Einkünften, insgesamt lassen sich höchstens 500 € befreien.
Der Satz hängt von Ihrer gesamten Bemessungsgrundlage ab, denn der Gewinn wird zum Arbeitslohn oder zum Gewerbe hinzugerechnet. Bei einer Bemessungsgrundlage bis 43 983,32 € sind es 19 %, darüber 25 %, über 60 349,21 € 30 % und über 75 010,32 € 35 %. Zur Steuer kommt die Krankenversicherung von 16 % aus derselben Bemessungsgrundlage hinzu. Die gezahlten Beiträge sind dann eine steuerliche Ausgabe: Nach der Antwort der Finanzverwaltung entweder in dem Jahr, in dem Sie sie gezahlt haben, sofern Sie auch dann solche Einkünfte haben, oder über eine nachträgliche Steuererklärung für das Jahr, das sie betreffen.
Optionen und Derivate haben ein strengeres Regime. Die einjährige Haltefrist gilt für sie nicht, auch wenn Sie sie jahrelang halten würden. Die Befreiung von 500 € gilt bei Optionen, bei CFDs, Futures und übrigen Derivaten nicht; Ausgaben sind dort die Gebühren und die Kosten der Abwicklung. Jede Einkunftsart wird gesondert berechnet: Ein Verlust aus CFDs mindert keinen Gewinn aus Aktien und umgekehrt. Krankenversicherungsbeiträge von 16 % werden gleichermaßen gezahlt.
Bei einer slowakischen Gesellschaft ist es einfach. Die Gesellschaft behält die Steuer bei der Auszahlung ein und damit ist die Sache erledigt, in die Steuererklärung tragen Sie die Dividende nicht ein. Der Abzug beträgt 7 %, nur beim Gewinn für das Jahr 2024 sind es 10 %; maßgeblich ist das Jahr, für das der Gewinn ausgewiesen wurde, nicht das Jahr der Auszahlung.
Bei einer ausländischen Aktie geben Sie die Steuer selbst an. Dividenden aus dem Ausland sind Teil der gesonderten Bemessungsgrundlage in der Steuererklärung mit einem Satz von 7 %. Aus Ländern außerhalb der Liste des Finanzministeriums beträgt der Satz 35 %. Der Satz richtet sich nach dem Jahr, für das der Gewinn ausgewiesen wurde: Bei Gewinnen für das Jahr 2024 sind es 10 %, für die Jahre 2017 bis 2023 und ab dem Jahr 2025 7 %.
Eine im Ausland einbehaltene Steuer zahlen Sie nicht zweimal. Die ausländische Steuer wird angerechnet, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, den das Abkommen zulässt, und höchstens bis zur Höhe der slowakischen Steuer auf dieselben Einkünfte. Bei amerikanischen, deutschen und tschechischen Aktien beträgt der Abkommenssatz 15 %, bei irischen und niederländischen 10 %. In der Praxis bedeutet das: Von der amerikanischen Dividende werden 15 % einbehalten, die slowakische Steuer läge bei 7 %, nachzahlen müssen Sie nichts, aber die Differenz von 8 % erstattet Ihnen niemand. Ohne das Formular W-8BEN behalten die Amerikaner bei Ihrem Broker 30 % statt 15 % ein und auch diese Differenz wird in der Slowakei nicht angerechnet.
Ausländische Dividenden gehören immer dann in die Steuererklärung, wenn Sie eine abgeben, und ein Arbeitnehmer mit Dividenden gibt sie fast immer ab. Wer Arbeitslohn hat und dazu auch nur ein paar Euro ausländischer Dividenden, überschreitet die Grenze von 2 983,37 € und hat nicht mehr nur Einkünfte aus der Beschäftigung, deshalb kann der Arbeitgeber für ihn keinen Jahresausgleich durchführen und er gibt die Dividenden in der Steuererklärung Typ B in der Anlage Nr. 2 an. Wer alle steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres einschließlich der Dividenden unter dieser Grenze hat, muss keine Steuererklärung abgeben. Von Dividenden werden keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.
Bei der Rückgabe von Anteilscheinen behält die Verwaltungsgesellschaft 19 % vom Gewinn ein, Beiträge werden nicht gezahlt und in die Steuererklärung tragen Sie nichts ein. Eine Jahresfrist gibt es hier nicht, besteuert wird auch nach zehn Jahren.
Den Gewinn aus der Rückgabe von Anteilscheinen eines ausländischen Fonds versteuern Sie selbst in der Steuererklärung mit einem Satz von 19 %, Krankenversicherungsbeiträge werden davon nicht gezahlt.
Zinsen aus slowakischen Unternehmensanleihen behält der Zahler mit 19 % ein, Zinsen aus ausländischen geben Sie selbst mit 19 % an, Erträge aus Staatsanleihen haben 13 % in der Steuererklärung, und steuerfrei sind nur die besonderen Staatsanleihen für Bürger, die nach § 19a des Anleihegesetzes ausgegeben werden, nicht die gewöhnlichen an der Börse gekauften Staatsanleihen. Der Verkauf einer Anleihe vor Fälligkeit ist ein Wertpapierverkauf nach § 8 mit der Jahresfrist, sofern die Anleihe an einem geregelten Markt notiert ist.
Einen ETF verkaufen Sie an der Börse einem anderen Anleger, deshalb handelt es sich um den Verkauf eines Wertpapiers nach § 8 mit der Jahresfrist und mit der Befreiung von 500 €. Einen Anteilschein geben Sie an den Fondsverwalter zurück, deshalb gehört er unter § 7 ohne Haltefrist.
Das Gesetz spricht seit dem Jahr 2025 nicht mehr von virtueller Währung, sondern von einem Kryptowert. Ein Kryptowert ist eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, die sich mithilfe der Blockchain oder einer ähnlichen Technologie übertragen und speichern lässt, also Bitcoin, Ether, Stablecoins und auch Token. Der Gewinn aus ihrem Verkauf gehört zu den sonstigen Einkünften nach § 8.
Am meisten überrascht, was alles als Verkauf gilt. Ein Verkauf ist nicht nur der Tausch gegen Euro, sondern auch der Tausch gegen eine andere Kryptowährung, gegen eine Ware oder gegen eine Dienstleistung. Das Umschichten von Bitcoin in einen Stablecoin ist ein steuerpflichtiger Tausch, obwohl Sie keine Euro in der Hand hatten. Wer mit Bitcoin ein Auto bezahlt, versteuert die Differenz zwischen dem Wert des Bitcoin am Zahlungstag und seinem Kaufpreis. Der Wert beim Tausch ist der Marktpreis am Tag des Tauschs von dem öffentlichen Markt, den Sie wählen.
Die Ausgaben hängen davon ab, wie Sie die Kryptowährung erworben haben. Beim Kauf ist es der gezahlte Preis, bei einer durch Tausch erlangten Kryptowährung ihr Marktwert am Tag des Tauschs, beim Mining die tatsächlichen Kosten, zum Beispiel Strom. Bei einer geerbten oder geschenkten Kryptowährung machen Sie nach Auffassung der Finanzverwaltung ihren Wert beim Erwerb nicht geltend, nur die Notargebühren; bei geerbten Aktien ist der Wert aus der Erbschaft dagegen eine Ausgabe. Das ist der Unterschied, der am meisten überrascht.
Mining, Staking und Airdrops. Eine geschürfte Kryptowährung wird nicht beim Schürfen besteuert, sondern erst dann, wenn Sie sie verkaufen oder tauschen. Staking und Airdrops regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; am sichersten ist es, genauso vorzugehen wie beim Mining, sie also beim Verkauf zu versteuern und als Ausgabe nur das geltend zu machen, was Sie tatsächlich bezahlt haben.
Die Erleichterungen, die Sie von Aktien gewohnt sind, gibt es hier nicht. Kryptowährungen haben weder die Befreiung von 500 € noch die einjährige Haltefrist. Der gesamte Gewinn wird je nach Ihrer gesamten Bemessungsgrundlage mit 19 bis 35 % besteuert und dazu kommen 16 % Krankenversicherung. Gewinn- und Verlustgeschäfte mit Kryptowährungen werden innerhalb des Jahres zusammengerechnet, ein Gesamtverlust wird jedoch nicht vorgetragen und mindert auch keinen Gewinn aus Aktien.
Sich darauf zu verlassen, dass niemand von einem Kryptokonto weiß, funktioniert nicht mehr. Ab dem Jahr 2026 melden Anbieter von Dienstleistungen mit Kryptowerten die Daten über ihre Kunden und deren Geschäfte an die Finanzverwaltung, die sie mit den übrigen Staaten austauscht; erstmals für das Jahr 2026.
Investitionseinkünfte werden in der Steuererklärung Typ B angegeben. Die Pflicht entsteht, wenn alle Ihre steuerpflichtigen Einkünfte für das Jahr 2026 den Betrag von 2 983,37 € übersteigen; eine Steuer bis 17 € wird nicht festgesetzt und nicht gezahlt, solange Sie keinen Steuerbonus geltend machen. Der Arbeitslohn zählt in diesen Betrag ebenfalls hinein, deshalb gibt ein Arbeitnehmer mit einem beliebigen steuerpflichtigen Gewinn aus Investitionen eine Steuererklärung ab. Die Frist für das Jahr 2026 läuft bis zum 31. März 2027; durch eine Mitteilung verlängert sie sich um drei Monate, bei Einkünften aus dem Ausland, zu denen auch ausländische Dividenden gehören, sogar um sechs.
Was wohin gehört. Der Gewinn aus einem Verkauf innerhalb eines Jahres und aus Kryptowährungen kommt in den Abschnitt für sonstige Einkünfte, Erträge aus ETFs und Fonds in den Abschnitt für Kapitalvermögen und ausländische Dividenden in die Anlage Nr. 2. Geschäfte in Dollar rechnen Sie mit dem EZB-Kurs um: mit dem Tageskurs, dem Monatsdurchschnitt oder dem Jahresdurchschnitt, die Ausgaben auf dieselbe Weise.
Bewahren Sie Belege auf Jahre im Voraus auf. Sie müssen die Ausgabe nachweisen können, sonst werden die gesamten Verkaufserlöse besteuert. Bei Aktien genügt die Jahresabrechnung des Brokers, bei Kryptowährungen exportieren Sie die Historie jeder Börse und jeder Wallet sofort, solange das Konto noch besteht. Die Krankenkasse übernimmt die Daten aus der Steuererklärung selbst, den Jahresausgleich führt sie bis zum 30. September 2027 durch und die Nachzahlung ist binnen 45 Tagen ab Rechtskraft der Aufstellung fällig. An diesen Betrag muss man bei der Planung denken, er kommt erst ein Jahr nach dem Gewinn.
Alles Folgende ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Es geht nicht um Tricks, sondern darum, wann und was Sie verkaufen.
Bei Aktien und ETFs an einem geregelten Markt macht der Unterschied zwischen einem Verkauf am Tag vor dem Jahrestag und am Tag danach die gesamte Steuer und auch die Beiträge aus. Sehen Sie sich vor dem Verkauf das Kaufdatum jedes einzelnen Stücks an; bei schrittweisem Zukauf hat jede Tranche ihren eigenen Jahrestag.
Ausschüttende ETFs überweisen Ihnen jedes Jahr eine Ausschüttung, die Sie nach der Auslegung der Finanzverwaltung mit 19 % versteuern; thesaurierende belassen sie im Fonds, und wenn der ETF an einem geregelten Markt notiert ist, verkaufen Sie nach einem Jahr und einem Tag den ganzen Anteil steuerfrei. Derselbe Index, eine andere Steuer.
Die Befreiung von 500 € wird für jedes Jahr gesondert berechnet und verfällt, wenn sie nicht genutzt wird. Wer mit einem Gewinn von 900 € innerhalb eines Jahres verkaufen muss, teilt den Verkauf auf Dezember und Januar auf und versteuert null. Achtung, ein Rückkauf lässt die Jahresfrist von Neuem beginnen.
Wenn Sie im Jahr einen steuerpflichtigen Gewinn aus einem kurzfristigen Verkauf haben, verkaufen Sie im selben Jahr auch eine Verlustposition, die Sie weniger als ein Jahr gehalten haben. Ein Verlust aus einer Position, die länger als ein Jahr gehalten wurde, hilft Ihnen steuerlich nicht, diese verkaufen Sie nach Anlage- und nicht nach Steuerüberlegungen.
Den Gewinn aus einem Verkauf innerhalb eines Jahres und aus Kryptowährungen, der zum gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten gehört, teilen die Ehegatten zur Hälfte oder in einem anderen vereinbarten Verhältnis auf. Jeder versteuert dann seinen Teil in seiner eigenen Stufe und macht bei Wertpapieren auch seine eigenen 500 € geltend; bei Kryptowährungen gibt es die Befreiung von 500 € auch nach der Aufteilung nicht. Bei einem hohen und einem niedrigen Einkommen spart das viel.
Wer bei einem Wertpapierhändler ein langfristiges Investitionssparen auf 15 Jahre einrichtet und höchstens 6 000 € jährlich einzahlt, hat auch Verkäufe innerhalb eines Jahres steuerfrei und nach dem Einkommensteuergesetz auch Optionen und Derivate, sofern sie Teil dieses Portfolios sind. Das eignet sich für aktivere Strategien, bei denen die Jahresfrist nicht helfen würde; das Wertpapiergesetz stellt heute nur zwei Bedingungen, die Dauer des Sparens und die jährliche Einlagengrenze.
Jeder Tausch einer Münze gegen eine andere ist ein steuerpflichtiges Ereignis, deshalb lohnt es sich zu halten und nicht zwischen Token hin und her zu springen; einen größeren Verkauf planen Sie in ein Jahr, in dem Sie niedrigere sonstige Einkünfte haben, damit Sie in der Stufe von 19 % bleiben. Verlustpositionen verkaufen Sie im selben Jahr wie die Gewinnpositionen.
Die Krankenversicherung aus Investitionsgewinnen, die Sie ein Jahr nach dem Gewinn zahlen, ziehen Sie als Ausgabe ab und senken damit Ihre Steuer um 19 bis 35 % des Beitrags, je nachdem, in welcher Stufe Ihre Steuer berechnet wird. Die meisten Menschen vergessen das, bei größeren Beträgen geht es um Hunderte Euro.
Füllen Sie bei Ihrem Broker das Formular W-8BEN aus, sonst behält man Ihnen von amerikanischen Dividenden 30 % statt 15 % ein und die Differenz wird in der Slowakei nicht angerechnet. Die einbehaltene Steuer geben Sie dann in der Steuererklärung an, bei 15 % zahlen Sie zu Hause nichts mehr nach.
Ein Gewerbetreibender sollte Investitionen nicht in sein Betriebsvermögen aufnehmen, er würde die Jahresfrist und auch die 500 € verlieren. Und verschenken Sie keine Kryptowährung: Der Beschenkte versteuert beim Verkauf den vollen Erlös, weil er den Kaufpreis nicht geltend machen kann. Aktien werden mit dem Wert am Tag der Schenkung übertragen, Kryptowährungen ohne ihn.
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