E-Rechnung ab 2027: PDF per E-Mail reicht nicht mehr
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Umsatzsteuerzahler inländische Rechnungen als strukturierte Daten ausstellen und sie über einen Zustelldienst versenden, der dieselben Daten auch an das Finanzamt übermittelt. Sehen wir uns an, wen das betrifft, wen nicht und was sich heuer noch vorbereiten lässt.
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