Wir führen die vollständige doppelte Buchführung von Handelsgesellschaften – von der Verbuchung des Belegs bis zum Jahresabschluss. Belege schicken Sie uns per Handy, wir verarbeiten sie im Programm Pohoda, und Sie sehen laufend im Jahresverlauf, wie es Ihrer Firma wirtschaftlich geht.
Doppelte Buchführung ist nicht nur das Verbuchen von Rechnungen am Monatsende. Es ist eine ganzjährige Agenda, in der die Dinge aufeinander aufbauen – und eine im März nicht erledigte Sache meldet sich im März des Folgejahres zurück.
Entscheidend ist die Rechtsform, nicht die Größe der Firma. Eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft führt doppelte Buchführung ab dem ersten Tag – auch wenn sie im ganzen Jahr nur drei Rechnungen ausstellt.
| Wer Sie sind | Welche Buchführung Sie haben |
|---|---|
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s. r. o.) | doppelte Buchführung, verpflichtend |
| Aktiengesellschaft, einfache Aktiengesellschaft | doppelte Buchführung, verpflichtend |
| Genossenschaft, Kommanditgesellschaft und offene Handelsgesellschaft | doppelte Buchführung, verpflichtend |
| Gewerbetreibender, im Handelsregister eingetragen | doppelte Buchführung, verpflichtend |
| Gewerbetreibender, nicht im Handelsregister eingetragen | einfache Buchführung oder Steuerevidenz |
| Bürgerverein, Stiftung, gemeinnützige Organisation | je nach Umfang der Tätigkeit und der Finanzierungsquellen |
Sie fotografieren den Beleg, der Rest läuft ohne Sie.
Ein Tankbeleg muss nicht bis Monatsende im Auto liegen. Sie fotografieren ihn in unserer App für iOS und Android, die den Betrag und den Lieferanten selbst ausliest, und haben es erledigt.
Wir warten nicht bis zum Monatsende. Wenn auf einer Rechnung Angaben fehlen oder der Steuersatz nicht stimmt, melden wir uns, solange es sich mit dem Lieferanten noch klären lässt.
Belege verbuchen wir, gleichen sie mit den Zahlungen aus dem Kontoauszug ab und bereiten die Meldungen für das Finanzamt vor. Pohoda nutzen wir seit Beginn und kennen es in der Tiefe.
Vorläufiges Betriebsergebnis, voraussichtliche Steuer, Kassen- und Kontostand haben Sie jederzeit online – Sie müssen nicht anrufen und fragen, wie es der Firma geht.
Ein Wechsel des Buchhalters im Laufe des Jahres ist kein Problem und muss nicht bis Januar warten. Den Großteil der Übernahme erledigen wir – Sie unterschreiben die Vollmacht und sagen uns, wer bisher für Sie gebucht hat.
Nein. Belege nehmen wir ausschließlich elektronisch entgegen – am einfachsten fotografieren Sie sie in unserer App für iOS und Android, wir nehmen sie aber auch per E-Mail oder aus der Cloud entgegen. Papier von Klienten nehmen wir nicht entgegen und brauchen es auch nicht; die Originale behalten Sie bei sich.
Ja, das ist üblich. Wir übernehmen die Buchhaltungsdaten vom bisherigen Buchhalter, stimmen die Salden ab und setzen ab dem vereinbarten Monat fort. Das Jahr wird als Ganzes abgeschlossen, auch wenn es während des Jahres von zwei verschiedenen Personen bearbeitet wurde.
In der Kundenzone. Dort finden Sie das vorläufige Betriebsergebnis, die geschätzte Einkommensteuer, den Umsatz im Vergleich zum Vorjahr, den Kassen- und Bankkontostand sowie einen Hinweis, wenn Sie sich der Grenze für die Pflichtregistrierung zur Umsatzsteuer nähern. Sie ist rund um die Uhr zugänglich und im Monatspreis enthalten.
Ja. Da Belege elektronisch kommen und die Kommunikation per E-Mail, Telefon oder über den Chat auf dieser Seite läuft, spielt die Entfernung keine Rolle. Die meisten Klienten kommen aus Bratislava und Umgebung, wir betreuen aber auch Firmen aus anderen Teilen der Slowakei.
Für die Richtigkeit der Buchhaltung und der Meldungen, die wir aus Ihren Unterlagen erstellen, haften wir – der Umfang der Haftung ist im Vertrag geregelt. Dafür, dass die Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß sind, haftet die Firma. Deshalb melden wir uns immer, wenn an einem Beleg etwas nicht stimmt, und denken uns nichts dazu.
Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Posten pro Monat, also nach der Anzahl der zu verbuchenden Zeilen – nicht nach der Anzahl der Papiere. Die Ausgangsbeträge für Nicht-USt-Pflichtige und USt-Pflichtige finden Sie im Preisverzeichnis. Den genauen Preis erhalten Sie nach einer unverbindlichen Beratung, und er gilt dann das ganze Jahr.
Schreiben Sie uns, wie viele Belege Sie monatlich haben und ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Wir melden uns mit einem konkreten Preis und einem Termin, ab dem wir beginnen können – unverbindlich und ohne Druck.
Unverbindliche BeratungDas Gespräch und die eingegebenen Daten verarbeiten wir nach unseren Datenschutzgrundsätzen. Das Chatprotokoll senden wir an die Buchhalterin und nach Bestätigung Ihrer Adresse auch an Sie.