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Leistung

Steuererklärung und Jahresabschluss

Die Erklärung erstellen wir, reichen sie elektronisch ein und hinterlegen den Abschluss im Register der Jahresabschlüsse. Sie erhalten den endgültigen Steuerbetrag und die Kontonummer – und erfahren es rechtzeitig im Voraus, nicht erst in der letzten Woche.

Welche Erklärungen wir erstellen

Die Erklärung können wir auch dann erstellen, wenn während des Jahres jemand anderes für Sie gebucht hat – oder wenn Sie die Buchhaltung selbst geführt haben. Wir brauchen dafür die Unterlagen für das ganze Jahr und den letzten Abschluss.

ErklärungFür wen
Körperschaftsteuers. r. o., a. s., Genossenschaft und weitere Gesellschaften
Einkommensteuer natürlicher Personen – Typ AArbeitnehmer mit Einkünften nur aus unselbstständiger Tätigkeit
Einkommensteuer natürlicher Personen – Typ BGewerbetreibender, Vermieter, Einkünfte aus mehreren Quellen
USt-Erklärung und KontrollmeldungUSt-Pflichtige, monatlich oder vierteljährlich
Zusammenfassende Meldungbei Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der EU
Zusätzliche und Korrekturerklärungwenn nach der Einreichung ein Fehler festgestellt wird

Jahresabschluss

Erklärung und Abschluss sind zwei verschiedene Dinge mit zwei verschiedenen Adressaten. Die Erklärung geht an das Finanzamt, der Abschluss in das Register der Jahresabschlüsse, wo er öffentlich zugänglich ist – hineinschauen Bank, Lieferant und Konkurrenz. Deshalb lohnt es sich, dass er so aussieht, wie die Firma tatsächlich funktioniert.

Was wir vorbereiten

  • Inventur und Abstimmung der Kontensalden
  • Abschlussbuchungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang zum Jahresabschluss
  • Hinterlegung des Jahresabschlusses im Register der Jahresabschlüsse
  • Unterlage für die Entscheidung über die Gewinnverteilung

Was wir von Ihnen brauchen

  • Belege, die noch nicht über die App gelaufen sind
  • Kassen- und Lagerstand zum letzten Tag des Jahres
  • Verträge, die ins nächste Jahr hinüberreichen
  • Information über unbezahlte Rechnungen und deren Schicksal
  • Unterschrift des gesetzlichen Vertreters auf den Einreichungen
Den Abschluss bereiten wir laufend vor, nicht erst im März. Klienten, deren Buchhaltung wir im Jahresverlauf führen, stimmen die Salden laufend – der Abschluss ist dann eine Fertigstellung der Arbeit, keine Rettungsaktion.

Fristen und Aufschub

Die Einkommensteuererklärung wird innerhalb von drei Monaten nach Ende des Steuerzeitraums eingereicht – bei einem Kalenderjahr also bis Ende März. In derselben Frist ist auch die Steuer fällig, was oft übersehen wird.

Wann sich der Aufschub lohnt

Die Einreichung kann durch eine Meldung an das Finanzamt aufgeschoben werden – um drei Monate, und wenn Sie auch Einkünfte aus dem Ausland haben, um bis zu sechs. Der Aufschub ist sinnvoll, wenn Sie auf Unterlagen aus dem Ausland warten, wenn der Abschluss komplizierter ist oder wenn Sie die Fälligkeit der Steuer hinausschieben müssen. Die Meldung reichen wir für Sie ein.

Wann es sich nicht lohnt

Wenn Sie eine Rückerstattung erwarten – mit dem Aufschub verschieben Sie nur deren Auszahlung. Und wenn der Aufschub nur eine Art ist, die Buchhaltung erst drei Monate später anzugehen: Die Unterlagen werden dadurch nicht besser, und fehlende Belege sind schwerer zu finden.

Auf den Termin weisen wir Sie selbst hin. Sie müssen nicht im Blick behalten, bis wann was einzureichen ist – wir melden uns rechtzeitig im Voraus und sagen genau, was wir noch von Ihnen brauchen.
FAQ

Häufige Fragen zur Erklärung

Erstellen Sie mir die Erklärung, auch wenn ich nicht Ihr Klient bin?

Ja, einmalig. Wir brauchen die Unterlagen für das ganze Jahr und den letzten Jahresabschluss. Bei einer Firma benötigen wir auch die Buchhaltungsdaten vom bisherigen Buchhalter – ohne sie müssten wir das Jahr neu verbuchen, was deutlich teurer wäre. Preise für einmalige Erklärungen finden Sie im Preisverzeichnis.

Wann erfahre ich, wie viel ich zahlen werde?

Die vorläufige Steuer sehen Sie das ganze Jahr laufend in der Kundenzone – nicht erst nach dem Abschluss. Den endgültigen Betrag nennen wir Ihnen gleich nach Bearbeitung der Erklärung, zusammen mit Kontonummer, Variabelsymbol und Fälligkeitstermin.

Die Firma war das ganze Jahr ohne Tätigkeit. Muss ich etwas einreichen?

Eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft reicht eine Erklärung auch dann ein, wenn sie keine Einnahmen hatte, und hinterlegt ebenso den Jahresabschluss. Eine Nullfirma ist also keine Firma ohne Pflichten – sie hat nur weniger davon. Wir erledigen das zu einem niedrigeren Preis als bei einer gewöhnlichen Firma.

Nach der Einreichung habe ich einen Fehler festgestellt. Was jetzt?

Ein Fehler wird durch eine zusätzliche Erklärung korrigiert. Wenn Sie ihn selbst melden, bevor das Finanzamt darauf kommt, ist es meist deutlich günstiger. Wir bereiten die Korrektur und die Berechnung der Differenz vor; wann genau eingereicht werden muss, hängt davon ab, wann Sie den Fehler festgestellt haben.

Ich habe eine Aufforderung oder eine Prüfung vom Finanzamt bekommen.

Melden Sie sich bei uns, sobald sie in Ihrem elektronischen Postfach angekommen ist – die Antwortfristen sind meist kurz. Wir bereiten die Unterlagen vor, antworten für Sie und können Sie bei einer Prüfung vertreten. Der Umfang einer solchen Arbeit lässt sich nicht im Voraus festlegen, deshalb ist er im Preisverzeichnis individuell angegeben.

Reichen Sie die Erklärung elektronisch für uns ein?

Ja. Aufgrund einer Vollmacht reichen wir Erklärungen und Abschlüsse elektronisch unter eigenem Zugang ein. Sie brauchen keinen Personalausweis mit Chip und kein Einloggen ins Portal der Finanzverwaltung; Sie erhalten eine Bestätigung der Einreichung.

Die Einreichung übernehmen wir für Sie

Schreiben Sie uns, um welche Erklärung es geht und für welches Jahr. Wir sagen Ihnen genau, was wir brauchen, bis wann wir es schaffen und wie viel es kosten wird.

Unverbindliche Beratung