Die Erklärung erstellen wir, reichen sie elektronisch ein und hinterlegen den Abschluss im Register der Jahresabschlüsse. Sie erhalten den endgültigen Steuerbetrag und die Kontonummer – und erfahren es rechtzeitig im Voraus, nicht erst in der letzten Woche.
Die Erklärung können wir auch dann erstellen, wenn während des Jahres jemand anderes für Sie gebucht hat – oder wenn Sie die Buchhaltung selbst geführt haben. Wir brauchen dafür die Unterlagen für das ganze Jahr und den letzten Abschluss.
| Erklärung | Für wen |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | s. r. o., a. s., Genossenschaft und weitere Gesellschaften |
| Einkommensteuer natürlicher Personen – Typ A | Arbeitnehmer mit Einkünften nur aus unselbstständiger Tätigkeit |
| Einkommensteuer natürlicher Personen – Typ B | Gewerbetreibender, Vermieter, Einkünfte aus mehreren Quellen |
| USt-Erklärung und Kontrollmeldung | USt-Pflichtige, monatlich oder vierteljährlich |
| Zusammenfassende Meldung | bei Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der EU |
| Zusätzliche und Korrekturerklärung | wenn nach der Einreichung ein Fehler festgestellt wird |
Erklärung und Abschluss sind zwei verschiedene Dinge mit zwei verschiedenen Adressaten. Die Erklärung geht an das Finanzamt, der Abschluss in das Register der Jahresabschlüsse, wo er öffentlich zugänglich ist – hineinschauen Bank, Lieferant und Konkurrenz. Deshalb lohnt es sich, dass er so aussieht, wie die Firma tatsächlich funktioniert.
Die Einkommensteuererklärung wird innerhalb von drei Monaten nach Ende des Steuerzeitraums eingereicht – bei einem Kalenderjahr also bis Ende März. In derselben Frist ist auch die Steuer fällig, was oft übersehen wird.
Die Einreichung kann durch eine Meldung an das Finanzamt aufgeschoben werden – um drei Monate, und wenn Sie auch Einkünfte aus dem Ausland haben, um bis zu sechs. Der Aufschub ist sinnvoll, wenn Sie auf Unterlagen aus dem Ausland warten, wenn der Abschluss komplizierter ist oder wenn Sie die Fälligkeit der Steuer hinausschieben müssen. Die Meldung reichen wir für Sie ein.
Wenn Sie eine Rückerstattung erwarten – mit dem Aufschub verschieben Sie nur deren Auszahlung. Und wenn der Aufschub nur eine Art ist, die Buchhaltung erst drei Monate später anzugehen: Die Unterlagen werden dadurch nicht besser, und fehlende Belege sind schwerer zu finden.
Ja, einmalig. Wir brauchen die Unterlagen für das ganze Jahr und den letzten Jahresabschluss. Bei einer Firma benötigen wir auch die Buchhaltungsdaten vom bisherigen Buchhalter – ohne sie müssten wir das Jahr neu verbuchen, was deutlich teurer wäre. Preise für einmalige Erklärungen finden Sie im Preisverzeichnis.
Die vorläufige Steuer sehen Sie das ganze Jahr laufend in der Kundenzone – nicht erst nach dem Abschluss. Den endgültigen Betrag nennen wir Ihnen gleich nach Bearbeitung der Erklärung, zusammen mit Kontonummer, Variabelsymbol und Fälligkeitstermin.
Eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft reicht eine Erklärung auch dann ein, wenn sie keine Einnahmen hatte, und hinterlegt ebenso den Jahresabschluss. Eine Nullfirma ist also keine Firma ohne Pflichten – sie hat nur weniger davon. Wir erledigen das zu einem niedrigeren Preis als bei einer gewöhnlichen Firma.
Ein Fehler wird durch eine zusätzliche Erklärung korrigiert. Wenn Sie ihn selbst melden, bevor das Finanzamt darauf kommt, ist es meist deutlich günstiger. Wir bereiten die Korrektur und die Berechnung der Differenz vor; wann genau eingereicht werden muss, hängt davon ab, wann Sie den Fehler festgestellt haben.
Melden Sie sich bei uns, sobald sie in Ihrem elektronischen Postfach angekommen ist – die Antwortfristen sind meist kurz. Wir bereiten die Unterlagen vor, antworten für Sie und können Sie bei einer Prüfung vertreten. Der Umfang einer solchen Arbeit lässt sich nicht im Voraus festlegen, deshalb ist er im Preisverzeichnis individuell angegeben.
Ja. Aufgrund einer Vollmacht reichen wir Erklärungen und Abschlüsse elektronisch unter eigenem Zugang ein. Sie brauchen keinen Personalausweis mit Chip und kein Einloggen ins Portal der Finanzverwaltung; Sie erhalten eine Bestätigung der Einreichung.
Schreiben Sie uns, um welche Erklärung es geht und für welches Jahr. Wir sagen Ihnen genau, was wir brauchen, bis wann wir es schaffen und wie viel es kosten wird.
Unverbindliche BeratungDas Gespräch und die eingegebenen Daten verarbeiten wir nach unseren Datenschutzgrundsätzen. Das Chatprotokoll senden wir an die Buchhalterin und nach Bestätigung Ihrer Adresse auch an Sie.