Unten finden Sie die Richtpreise, von denen wir ausgehen. Den genauen Betrag erhalten Sie nach einer unverbindlichen Beratung – und er gilt dann das ganze Jahr, ohne versteckte Zuschläge.
Der Preis richtet sich nach der Zahl der Positionen pro Monat – also nach der Zahl der Zeilen, die verbucht werden müssen. Was genau eine Position ist und wie viele Belege das bedeutet erklären wir weiter unten.
Die Lohnabrechnung können wir auch separat übernehmen, ohne die Buchführung. Der Preis gilt je Mitarbeiter und Monat.
Leistungen, die nicht monatlich berechnet werden, sondern nur, wenn Sie sie wirklich brauchen.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Einkommensteuererklärung natürliche Person – Typ A (Angestellte) | ab 60 € |
| Einkommensteuererklärung natürliche Person – Typ B (Einzelunternehmer) | ab 100 € |
| Körperschaftsteuererklärung inklusive Jahresabschluss | ab 300 € |
| Umsatzsteuerliche Registrierung | ab 30 € |
| Jahreslohnsteuerausgleich für einen Mitarbeiter | ab 15 € |
| An- und Abmeldungen bei den Versicherungen | ab 15 € |
| Rekonstruktion der Buchhaltung für frühere Zeiträume | individuell |
| Vertretung bei einer Steuerprüfung | individuell |
Wir rechnen nicht nach der Zahl der Papiere ab, sondern nach der Zahl der Zeilen, die verbucht werden müssen. Eine Rechnung ist meist eine Position, bei einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen aber auch zwei oder drei – Steuer, Inland und EU müssen getrennt verbucht werden.
| Beleg | Wie viele Positionen |
|---|---|
| Ausgestellte Inlandsrechnung | 2 |
| Ausgestellte Rechnung in die EU | 1 |
| Erhaltene Rechnung aus der EU | 3 |
| Erhaltene Rechnung mit zwei USt.-Sätzen | 3 |
| Zeile des Kontoauszugs in Euro | 1 |
| Kassenbeleg mit USt. | 2 |
Zwei Modellmonate, beide genau bei 100 Positionen. Der Unterschied liegt nicht im Preis je Beleg, sondern darin, wie viele Zeilen aus einem Beleg entstehen: bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen meist eine, bei umsatzsteuerpflichtigen zwei bis drei. In dasselbe Paket passen deshalb deutlich weniger Belege.
Ohne Umsatzsteuer gilt ein Beleg = eine Position. In das Paket passen rund hundert Belege pro Monat.
Wegen der Umsatzsteuer werden aus einem Beleg zwei bis drei Zeilen. In dasselbe Paket passen deshalb rund 60 Belege pro Monat.
Der Aufwand unterscheidet sich zwischen Unternehmen auch bei gleicher Belegzahl – 40 Inlandsrechnungen sind etwas anderes als 40 Belege mit Import, mehreren Währungen und Lager. Die genannten Beträge sind deshalb ein Ausgangspunkt; den genauen Preis erhalten Sie nach einer unverbindlichen Beratung und er gilt dann das ganze Jahr.
Eine Position ist eine Zeile, die getrennt verbucht werden muss – nicht ein Blatt Papier. Bei einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ergibt fast jeder Beleg eine Position. Bei einem umsatzsteuerpflichtigen ist es anders: eine ausgestellte Inlandsrechnung sind zwei Positionen, eine erhaltene Rechnung aus der EU oder eine Rechnung mit zwei USt.-Sätzen drei, ein Kassenbeleg mit USt. zwei. Eine Zeile des Kontoauszugs in Euro ist immer eine Position. Deshalb passen in ein Paket mit 100 Positionen bei einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen etwa 100 Belege, bei einem umsatzsteuerpflichtigen rund 60. Ein ausführliches Beispiel finden Sie im Abschnitt Was eine Position ist.
Nein, beides ist kostenlos und im Monatspreis enthalten. Die Beleg-App und den Kundenbereich mit dem vorläufigen Ergebnis vor Steuern haben Sie rund um die Uhr, 24/7, und wir berechnen dafür weder einen Aufschlag noch eine Nutzer- oder Einrichtungsgebühr.
Nein. Übliche Fragen per E-Mail oder Telefon sind Teil der Monatspauschale. Berechnet werden nur die Leistungen aus der Tabelle der Einzelleistungen.
Einmalige Schwankungen sind kein Thema – Saisonalität ist normal. Wenn sich die höhere Positionszahl über mehrere Monate einpendelt, melden wir uns und passen den Preis für die Zukunft an, niemals rückwirkend.
Die Monatspauschale deckt die laufende Buchführung im Jahr ab. Der Jahresabschluss und die Steuererklärung sind eine eigene Position – Sie finden sie in der Tabelle der Einzelleistungen.
Wir stellen monatlich im Nachhinein eine Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung. Keine Vorauszahlung und keine lange Bindung.
Schreiben Sie uns, wie viele Belege Sie im Monat haben und ob Sie auch die Lohnabrechnung brauchen. Wir melden uns mit einem konkreten Betrag – unverbindlich und ohne Druck.
Unverbindliche BeratungDas Gespräch und die eingegebenen Daten verarbeiten wir nach unseren Datenschutzgrundsätzen. Das Chatprotokoll senden wir an die Buchhalterin und nach Bestätigung Ihrer Adresse auch an Sie.