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Leistung

Lohnabrechnung und Personalverwaltung

Löhne sind eine Agenda, bei der sich ein Fehler sofort zeigt – entweder beim Gehalt des Mitarbeiters oder als Strafe der Versicherung. Wir erledigen sie für Sie, samt allen Meldungen und Fristen. Auch dann, wenn Ihre Buchhaltung jemand anderes führt.

Was wir jeden Monat bearbeiten

Von Ihnen kommt die Anwesenheit, von uns gehen Abrechnungen, Überweisungsaufträge und Meldungen. Dazwischen müssen Sie nichts lösen.

Löhne der Mitarbeiter

  • Berechnung des Nettolohns und der Gehaltsabrechnungen
  • Abzüge, Exekutionen, Sparen und Verpflegungszuschuss
  • Steuerbonus für Kinder und steuerfreie Beträge
  • Entgeltersatz bei Arbeitsunfähigkeit
  • Urlaub, Pflege eines Angehörigen, Mutterschafts- und Elternurlaub
  • Unterlage zur Überweisung von Löhnen und Abgaben

Meldungen und Berichte

  • Monatliche Meldung an die Sozialversicherungsanstalt
  • Meldungen an alle Krankenkassen
  • Übersicht über einbehaltene Lohnsteuervorauszahlungen
  • An- und Abmeldungen von Mitarbeitern
  • Meldungen über Änderungen während des Verhältnisses
  • Einkommensbestätigungen, wenn ein Mitarbeiter sie anfordert
Löhne führen wir auch getrennt. Sie müssen uns nicht die ganze Buchhaltung geben. Wenn diese jemand anderes für Sie macht und Sie nur die Löhne lösen müssen, ist das eine ganz übliche Zusammenarbeit – der Preis gilt pro Mitarbeiter und Monat, Sie finden ihn im Preisverzeichnis.
Antritt und Ausscheiden

Wenn ein Mitarbeiter kommt oder geht

Hier entstehen Strafen. Die Fristen sind kurz und lassen sich rückwirkend nicht mehr aufholen.

1

Melden Sie sich noch vor dem Arbeitsantritt bei uns

Die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt muss abgegeben werden, bevor der Mitarbeiter zu arbeiten beginnt – nicht am selben Tag und schon gar nicht danach. Es genügt, wenn Sie uns Name, Antrittsdatum und Art des Verhältnisses schreiben.

2

Wir melden ihn bei den Versicherungen an

Wir reichen die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt und bei seiner Krankenkasse ein und legen eine Lohnkarte an. Sie brauchen dafür keinen Zugang und kein Postfach.

3

Änderungen im Jahresverlauf melden wir laufend

Lohnänderung, Antritt des Mutterschaftsurlaubs, Exekution, Unterbrechung der Versicherung – jede davon hat eine eigene Meldefrist. Wenn Sie uns eine Änderung mitteilen, melden wir sie rechtzeitig.

4

Beim Ausscheiden stellen wir aus, was nötig ist

Wir melden den Mitarbeiter bei den Versicherungen ab, berechnen den letzten Lohn inklusive ausbezahltem Resturlaub und stellen den Abrechnungsbescheid sowie eine Einkommensbestätigung aus, die er beim nächsten Arbeitgeber braucht.

Arbeitsverhältnis, Vereinbarung oder Rechnung

Eine Frage, die bei fast jeder neuen Person aufkommt. Die Antwort liegt nicht darin, was günstiger ist, sondern darin, was der Wirklichkeit entspricht – bei einer Prüfung wird der tatsächliche Inhalt der Arbeit beurteilt, nicht die Bezeichnung des Vertrags.

FormWann es sinnvoll ist
ArbeitsverhältnisRegelmäßige Arbeit nach Weisung, in der Arbeitszeit und an Ihrem Arbeitsplatz
Vereinbarung über ArbeitsausführungBegrenzte Aufgabe mit begrenztem Stundenumfang pro Jahr
Vereinbarung über ArbeitstätigkeitRegelmäßige Arbeit in geringem Umfang, einige Stunden pro Woche
Vereinbarung über studentische AushilfstätigkeitStudent mit Schüler- oder Studentenstatus
Zusammenarbeit auf RechnungSelbstständiger mit eigenen Aufträgen und eigenem Risiko
Achtung vor verdeckter Beschäftigung. Wenn jemand wie ein Arbeitnehmer arbeitet, aber wie ein Gewerbetreibender Rechnungen stellt, kann das bei einer Prüfung umqualifiziert werden – auch rückwirkend. Fragen Sie lieber vorher; wir beraten Sie, welche Form in Ihrer Situation Bestand hat.

Was wir von Ihnen brauchen

Einmal bei einem neuen Mitarbeiter

  • Arbeitsvertrag oder Vereinbarung
  • Persönliche Daten für die Versicherungen
  • Erklärung zur Geltendmachung des steuerfreien Grundbetrags
  • Unterlagen zum Steuerbonus für Kinder
  • Kontonummer für die Auszahlung

Jeden Monat bis zum vereinbarten Tag

  • Geleistete Stunden oder Anwesenheit
  • Urlaub, Krankheit und Pflege von Angehörigen
  • Überstunden, Zuschläge und Prämien
  • Änderungen des Lohns oder der Arbeitszeit
  • Neue Exekutionen, falls es welche gab
Den Termin vereinbaren wir nach Ihrem Auszahlungstag, damit Sie Löhne und Abgaben rechtzeitig überweisen können. Einen Tag vorher erinnern wir Sie, dass die Unterlagen noch nicht da sind – lieber unnötig erinnern, als dass sich die Auszahlung verzögert.
FAQ

Häufige Fragen zu den Löhnen

Ich habe einen Mitarbeiter. Ist das für Sie zu wenig?

Nein. Der Preis gilt pro Mitarbeiter und Monat, bei einer Person zahlen Sie also für eine – keine Mindestpauschale und keine Einrichtungsgebühr. Gerade bei einem einzigen Mitarbeiter lohnt sich die eigene Lohnabrechnung am wenigsten: Fristen und Meldungen sind dieselben wie bei zehn.

Sieht jemand in der Firma, wer wie viel verdient?

Nur diejenige Person, der Sie es erlauben. Gehaltsabrechnungen schicken wir den Mitarbeitern direkt, den Überblick über die ganze Firma erhält nur die Person, die Sie bestimmen. Lohndaten betrachten wir als den sensibelsten Teil der Agenda und behandeln sie entsprechend.

Machen Sie auch den Jahresausgleich der Lohnsteuer für Mitarbeiter?

Ja. Nach Jahresende erstellen wir den Jahresausgleich der Lohnsteuervorauszahlungen für Mitarbeiter, die dies beantragen, und stellen ihnen eine Bestätigung über den durchgeführten Ausgleich aus. Es wird als Einmalleistung pro Mitarbeiter abgerechnet – nicht monatlich.

Eine Mitarbeiterin geht in den Mutterschaftsurlaub. Was soll ich tun?

Teilen Sie uns das Datum des Mutterschaftsurlaubs mit, sobald Sie es kennen. Wir melden die Unterbrechung der Versicherung bei der Sozialversicherungsanstalt, passen die Lohnagenda an und behalten im Blick, wann die Mitarbeiterin zurückkehrt, damit die Versicherung rechtzeitig wieder aufgenommen wird.

Ich habe vergessen, den Arbeitsantritt zu melden, und der Mitarbeiter arbeitet schon. Lässt sich das noch retten?

Melden Sie sich sofort bei uns, nicht erst am Monatsende. Die Anmeldung reichen wir umgehend ein und bereiten eine Erklärung zur verspäteten Meldung vor. Eine Sanktion droht, ist aber deutlich geringer als bei einer Prüfung, die es selbst aufdeckt – und je früher es gemeldet wird, desto besser.

Löhne nehmen wir Ihnen ab

Schreiben Sie uns, wie viele Mitarbeiter Sie haben und in welchen Formen sie beschäftigt sind. Wir melden uns mit einem Preis und einem Termin, ab dem wir die Löhne übernehmen können – auch im Laufe des Jahres.

Unverbindliche Beratung