Löhne sind eine Agenda, bei der sich ein Fehler sofort zeigt – entweder beim Gehalt des Mitarbeiters oder als Strafe der Versicherung. Wir erledigen sie für Sie, samt allen Meldungen und Fristen. Auch dann, wenn Ihre Buchhaltung jemand anderes führt.
Von Ihnen kommt die Anwesenheit, von uns gehen Abrechnungen, Überweisungsaufträge und Meldungen. Dazwischen müssen Sie nichts lösen.
Hier entstehen Strafen. Die Fristen sind kurz und lassen sich rückwirkend nicht mehr aufholen.
Die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt muss abgegeben werden, bevor der Mitarbeiter zu arbeiten beginnt – nicht am selben Tag und schon gar nicht danach. Es genügt, wenn Sie uns Name, Antrittsdatum und Art des Verhältnisses schreiben.
Wir reichen die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt und bei seiner Krankenkasse ein und legen eine Lohnkarte an. Sie brauchen dafür keinen Zugang und kein Postfach.
Lohnänderung, Antritt des Mutterschaftsurlaubs, Exekution, Unterbrechung der Versicherung – jede davon hat eine eigene Meldefrist. Wenn Sie uns eine Änderung mitteilen, melden wir sie rechtzeitig.
Wir melden den Mitarbeiter bei den Versicherungen ab, berechnen den letzten Lohn inklusive ausbezahltem Resturlaub und stellen den Abrechnungsbescheid sowie eine Einkommensbestätigung aus, die er beim nächsten Arbeitgeber braucht.
Eine Frage, die bei fast jeder neuen Person aufkommt. Die Antwort liegt nicht darin, was günstiger ist, sondern darin, was der Wirklichkeit entspricht – bei einer Prüfung wird der tatsächliche Inhalt der Arbeit beurteilt, nicht die Bezeichnung des Vertrags.
| Form | Wann es sinnvoll ist |
|---|---|
| Arbeitsverhältnis | Regelmäßige Arbeit nach Weisung, in der Arbeitszeit und an Ihrem Arbeitsplatz |
| Vereinbarung über Arbeitsausführung | Begrenzte Aufgabe mit begrenztem Stundenumfang pro Jahr |
| Vereinbarung über Arbeitstätigkeit | Regelmäßige Arbeit in geringem Umfang, einige Stunden pro Woche |
| Vereinbarung über studentische Aushilfstätigkeit | Student mit Schüler- oder Studentenstatus |
| Zusammenarbeit auf Rechnung | Selbstständiger mit eigenen Aufträgen und eigenem Risiko |
Nein. Der Preis gilt pro Mitarbeiter und Monat, bei einer Person zahlen Sie also für eine – keine Mindestpauschale und keine Einrichtungsgebühr. Gerade bei einem einzigen Mitarbeiter lohnt sich die eigene Lohnabrechnung am wenigsten: Fristen und Meldungen sind dieselben wie bei zehn.
Nur diejenige Person, der Sie es erlauben. Gehaltsabrechnungen schicken wir den Mitarbeitern direkt, den Überblick über die ganze Firma erhält nur die Person, die Sie bestimmen. Lohndaten betrachten wir als den sensibelsten Teil der Agenda und behandeln sie entsprechend.
Ja. Nach Jahresende erstellen wir den Jahresausgleich der Lohnsteuervorauszahlungen für Mitarbeiter, die dies beantragen, und stellen ihnen eine Bestätigung über den durchgeführten Ausgleich aus. Es wird als Einmalleistung pro Mitarbeiter abgerechnet – nicht monatlich.
Teilen Sie uns das Datum des Mutterschaftsurlaubs mit, sobald Sie es kennen. Wir melden die Unterbrechung der Versicherung bei der Sozialversicherungsanstalt, passen die Lohnagenda an und behalten im Blick, wann die Mitarbeiterin zurückkehrt, damit die Versicherung rechtzeitig wieder aufgenommen wird.
Melden Sie sich sofort bei uns, nicht erst am Monatsende. Die Anmeldung reichen wir umgehend ein und bereiten eine Erklärung zur verspäteten Meldung vor. Eine Sanktion droht, ist aber deutlich geringer als bei einer Prüfung, die es selbst aufdeckt – und je früher es gemeldet wird, desto besser.
Schreiben Sie uns, wie viele Mitarbeiter Sie haben und in welchen Formen sie beschäftigt sind. Wir melden uns mit einem Preis und einem Termin, ab dem wir die Löhne übernehmen können – auch im Laufe des Jahres.
Unverbindliche BeratungDas Gespräch und die eingegebenen Daten verarbeiten wir nach unseren Datenschutzgrundsätzen. Das Chatprotokoll senden wir an die Buchhalterin und nach Bestätigung Ihrer Adresse auch an Sie.